Lohn- & Finanzbuchhaltung
Ich übernehme für Sie das Kontieren und Erfassen von Buchhaltungsdaten und führe Ihre Finanzbuchhaltung nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Dabei wird die Buchhaltung an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst und ergänzt, bspw. um eine Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung. Ich erstelle für Sie die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung und informiere Sie monatlich über Ihr vorläufiges Jahresergebnis. Hierzu erhalten Sie bspw. betriebswirtschaftliche Auswertungen und Summen- und Saldenlisten.
Im Rahmen der Lohnbuchführung werden die Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter erstellt sowie sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten unbürokratisch abgewickelt.
Sollten Sie Ihr Anliegen hier nicht wiederfinden, fragen Sie uns einfach persönlich. Bisher haben wir für unsere Mandanten immer eine optimale Lösung gefunden.
Einrichtung der Buchführung
einschließlich der Erstellung der Eröffnungsbilanz
Digitale Buchführung
Anlagenbuchführung
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Integration der Kostenrechnung
Durchführung aller gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen
Krankenkassen, Finanzämter, etc.
Erstellung von Anhang und Lagebericht
Einnahme-Überschuss-Rechnung
§ 4 Abs. 3 EStG